Blockpläne
Den aktuellen Blockplan für die Auszubildenden im Groß- und Außenhandel, den Drogisten sowie den Speditionskaufleuten für das aktuelle Schuljahr können Sie sich hier herunterladen. Neben den Schulterminen finden Sie auch die schulfreien Tage in der Übersicht.
Blockplan für das Schuljahr 2025/26 (48 KB) – Stand: 14.01.2026
Blockplan für das Schuljahr 2026/27 (46 KB) – Stand: 14.04.2026
Unterrichtstage
Schuljahr 2026/2027 (Stand: 22.06.2026)
Schuljahr 2025/2026 (geändert: 03.07.2025)
Reservierungsanfragen für Ausbildungsplätze
In den Ausbildungsbereichen Tourismus, Spedition sowie Groß- und Außenhandel können Sie für das kommende Schuljahr über dieses Formular Reservierungswünsche abgeben.
Formulare
In diesem Bereich finden Sie die wichtigsten Formulare für die Betriebe. Sie werden als PDF-Datei zur Verfügung gestellt.
Anmeldeformular für die Berufsschule (Tagesklassen) (67 KB)
Anmeldeformular für die Berufsschule (Blockklassen) (68 KB)
Anmeldeformular für die Erfüllung der Berufsschulpflicht (65 KB)
Informationen zum Ausnahmeantrag (115 KB)
Antrag auf Genehmigung einer Ausnahme zum Einzugsbereich (Stand: 06.2022) (157 KB)
Ausbilderbriefe
Die Schulleitung informiert regelmäßig über bestimmte Höhepunkte und Ereignisse am BSZ für Wirtschaft „Franz Ludwig Gehe“ im Ausbilderbrief. Hier finden Sie alle Ausbilderbriefe in der Übersicht.
1. Ausbilderbrief 2025/26 (160 KB)
2. Ausbilderbrief 2024/2025 (229 KB)
1. Ausbilderbrief 2024 (248 KB) und Terminübersicht für Betriebe (93 KB)
1. Ausbilderbrief 2022 (112 KB)
1. Ausbilderbrief 2021 (112,3 KB)
Nachteilsausgleich bei IHK-Prüfungen in der beruflichen Bildung
Antrag auf Nachteilsausgleich (NTA) bei der IHK-Prüfung wegen LRS bzw. AD(H)S
1. LRS
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- Für Auszubildende mit einer nachgewiesenen Lese-Rechtschreibschwäche (LRS) kann ein Antrag auf NTA bei der IHK-Abschlussprüfung gestellt werden.
- Mit anerkanntem* Nachweis ist eine Verlängerung der Arbeitszeit pro Prüfungsteil von 10 % möglich
- Die Entscheidung erfolgt immer im Einzelfall durch die IHK Dresden
- Weitere Maßnahmen werden nur mit einem Gutachten gewährt, welches maximal 1 Jahr alt sein darf
- Der Antrag auf NTA muss spätestens mit der Anmeldung des Auszubildenden zur Abschlussprüfung bei der IHK eingereicht werden.
- Nach Möglichkeit sollte die Erprobung des NTA in der Berufsschule beigefügt werden.
- Der Antrag auf NTA muss für jede Prüfung erneut und fristgerecht gestellt werden, auch für die Abschlussprüfung Teil 2.
- Der genehmigte Antrag ist bei der Prüfung vorzulegen.
- Es gibt keinen NTA bei der Zwischenprüfung!
* Anerkennung von LRS-Nachweisen (auch älter als 1 Jahr):
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- Gutachten sonderpädagogischer Institute oder vergleichbarer fachkundiger Stellen (z.B. Lerntherapie-Institute – ab 5 Jahren ist ein Nachweis erforderlich, dass keine Verbesserung eingetreten ist)
- Gutachten eines LRS-Diagnostik-Teams (z.B. Schulpsychologie; vor allem bei älteren Auszubildenden)
- Nachweis über die Beschulung in einer LRS-Klasse
- Nachweis eines sonderpädagogischen Förderbedarfs (LaSuB)
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2. AD(H)S
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- NTA bei AD(H)S werden durch die IHK Dresden nach dem Urteil des VG Freiburg (30.08.2007, Az. 2K 166/07) bewertet:
- AD(H)S gilt somit als dauerhaft leistungsprägende Einschränkung und nicht als ausgleichbarer Nachteil
- Daher erfolgt bei der schriftlichen IHK-Abschlussprüfung grundsätzlich keine Verlängerung der Bearbeitungszeit.
Ansprechpartnerin für Rückfragen zum Thema Nachteilsausgleich (NTA):
Frau Cornelia Gläser
Tel.: 0351/320 201- 31 E-Mail: cglaeser@bsz-gehe-wirtschaft.de
