• Für Auszubildende mit einer nachgewiesenen Lese- und Rechtschreibschwäche (LRS) bzw. einer Lese- und Rechtschreibstörung (Legasthenie) kann ein Antrag auf Nachteilsausgleich gestellt werden:

 

  • Der Antrag muss spätestens mit der Anmeldung zur Zwischen- bzw. Abschlussprüfung bei der IHK gestellt werden (je eher umso besser!)

 

  • Wird der Antrag zu spät gestellt, kann der Nachteilsausgleich unter Umständen nicht mehr organisiert werden.

 

  • Nachweispflicht des Auszubildenden über den Anspruch auf Nachteilsausgleich (z.B. Gutachten beilegen)

 

  • Beschreibung des notwendigen Nachteilsausgleiches

-          Verlängerung der Arbeitszeit

-          Längere Vorbereitungszeit bei der mündlichen Prüfung

-          Aufgabenreduzierung bei gleicher Qualität

-          Schriftvergrößerung bei den Prüfungsaufgaben

-          größerer Zeilenabstand

-          Multiple Choice- Fragen,…

 

Beispiele:

  • „Für den Prüfungskomplex xy wird eine Zeitverlängerung von … Minuten beantragt.“
  • „Für die mündliche Prüfung wird eine Zeitverlängerung von … Minuten beantragt.“

 

  • kurze Stellungnahme des Ausbildungsbetriebes
    (z.B. Erfahrungen aus der Ausbildung beschreiben)

 

  • kurze Stellungnahme der Berufsschule
    (z.B. Beschreibung der bisher gewährten Nachteilsausgleiche zur Begründung des Antrages)

 

Wichtig!

Im Antrag muss genau stehen, welche Maßnahmen für welchen Prüfungsteil beantragt werden!

 

Der genehmigte Antrag muss zur Prüfung vorgelegt werden!