Die Krankmeldung gilt für Schülerinnen und Schüler bis spätestens 9 Uhr des ersten Krankheitstages. Diese Benachrichtigung ist nur für volljährige Schüler möglich und entbindet nicht von der schriftlichen Information der Schule bzw. der pünktlichen Abgabe des Krankenscheins.
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Bitte denken Sie daran, dass Sie dennoch Ihren Krankenschein pünktlich einreichen müssen.
Wir wünschen Ihnen gute Besserung!